
Unabhängige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
anerkannt von den Landesverbänden der Pflegekassen
Die Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Mehr als eine Unterschrift!
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungen in der eigenen Häuslichkeit abrufen.
Kontaktieren Sie uns gerne
Ein Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige kostenlos und wird über die Pflegekasse abgerechnet.
- Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
- Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
- Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 3 halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
- Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 4 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst bzw. regelmäßig bis zu 40% der Sachleistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beziehen, haben Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Dorfstraße 26
23779 Neukirchen
04365 97 97 96 2
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Einsatzgebiet zwischen
Großenbrode
Heiligenhafen
Neukirchen
Oldenburg i.H.