Die Vorderseite eines Flyer mit Text zur unabhängigen Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Unabhängige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

anerkannt von den Landesverbänden der Pflegekassen

Die Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Mehr als eine Unterschrift!

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungen in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

Kontaktieren Sie uns gerne

Ein Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige kostenlos und wird über die Pflegekasse abgerechnet.

  • Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 3 halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 4 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.

    Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst bzw. regelmäßig bis zu 40% der Sachleistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beziehen, haben Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.

 

Dorfstraße 26

23779 Neukirchen

04365 97 97 96 2

info@zauberwohl.de

 

Einsatzgebiet zwischen

Großenbrode

Heiligenhafen

Neukirchen

  Oldenburg i.H.